Wie werden künftig Zustellungen an den Anwalt erfolgen?

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Die Zustellung eines Dokuments durch das Gericht an den Anwalt oder von Anwalt zu Anwalt kann weiterhin gegen Empfangsbekenntnis erfolgen. Das bisherige EB wurde zum 3.9.2018 durch ein elektronisches EB ersetzt. Dieses Empfangsbekenntnis wird in strukturierter maschinenlesbarer Form erteilt. Es wird dabei kein elektronisches Dokument  übermittelt, sondern nur ein Datensatz, der vom Gericht oder dem zustellenden Anwalt automatisiert in die eigene EDV eingelesen wird.

Im Verhältnis der Anwälte untereinander (Zustellung von Anwalt zu Anwalt) wird es mit Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zudem einen einheitlichen Standard zur vertraulichen Übermittlung von Dokumenten geben. Denn Nachrichten sollen auch unter den Anwaltspostfächern (verschlüsselt) übersandt und zugestellt werden können.