Mit der Abrechnung für den Monat September 2022 gibt es in RA-MICRO die Möglichkeit, die Energiepreispauschale an die Mitarbeiter auszuzahlen.
Link zum Webinar
(Aktuelles aus dem Support vorab: Die EPP kann auch später abgerechnet und ausgezahlt werden, bitte dann aber wie unten beschrieben das Häckchen im September setzen.)
Voraussetzung dafür ist, dass über das Programmfenster Allgemeine Grunddaten ändern / Zulagen eine entsprechende Zulage angelegt wurde.

Für die Energiepreispauschale steht die Nr. 84 Zulage 11 zur Verfügung, welche lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungsfrei ist. Diese kann direkt als Energiepreispauschale benannt werden, so dass ein konkreter Ausweis auf der Abrechnung erscheint.
Wurde eine entsprechende Zulage eingerichtet, kann über das Programmfenster Mitarbeiterdaten ändern / Zulagen für den Hinterlegungszeitraum September 2022 – September 2022 zu allen Mitarbeitern, die eine Energiepreispauschale erhalten sollen, der Auszahlungsbetrag von 300,00 € hinterlegt werden.

Darüber hinaus ist der Haken Energiepreispauschale zu setzen. Dieser fügt in der Lohnsteuerbescheinigung den von der Finanzverwaltung geforderten Ausweis als Kennzeichen E für eine erfolgte Zahlung hinzu.

Im Anschluss können die September Gehälter wie gewohnt berechnet werden. In der Funktion Druck Abrechnung und Listen steht die entsprechende Abrechnung zur Verfügung.

Im Programmfenster Überblick Mitarbeiterdaten ist ebenfalls einsehbar, ob der Haken für die Energiepreispauschale gesetzt wurde.

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.08.007
Lohn: Energiepreispauschale (II. Teil)
August 2022, FIBU, Lohn/GehaltMit der Abrechnung für den Monat September 2022 gibt es in RA-MICRO die Möglichkeit, die Energiepreispauschale an die Mitarbeiter auszuzahlen.
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(Aktuelles aus dem Support vorab: Die EPP kann auch später abgerechnet und ausgezahlt werden, bitte dann aber wie unten beschrieben das Häckchen im September setzen.)
Voraussetzung dafür ist, dass über das Programmfenster Allgemeine Grunddaten ändern / Zulagen eine entsprechende Zulage angelegt wurde.
Für die Energiepreispauschale steht die Nr. 84 Zulage 11 zur Verfügung, welche lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungsfrei ist. Diese kann direkt als Energiepreispauschale benannt werden, so dass ein konkreter Ausweis auf der Abrechnung erscheint.
Wurde eine entsprechende Zulage eingerichtet, kann über das Programmfenster Mitarbeiterdaten ändern / Zulagen für den Hinterlegungszeitraum September 2022 – September 2022 zu allen Mitarbeitern, die eine Energiepreispauschale erhalten sollen, der Auszahlungsbetrag von 300,00 € hinterlegt werden.
Darüber hinaus ist der Haken Energiepreispauschale zu setzen. Dieser fügt in der Lohnsteuerbescheinigung den von der Finanzverwaltung geforderten Ausweis als Kennzeichen E für eine erfolgte Zahlung hinzu.
Im Anschluss können die September Gehälter wie gewohnt berechnet werden. In der Funktion Druck Abrechnung und Listen steht die entsprechende Abrechnung zur Verfügung.
Im Programmfenster Überblick Mitarbeiterdaten ist ebenfalls einsehbar, ob der Haken für die Energiepreispauschale gesetzt wurde.
Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.08.007
30.08.2022 – Version 2022.08.007
aktuellePatchesE-Workflow: Betrefflogiken
August 2022, E-WorkflowNeu:
Zu den bereits bestehenden Betrefflogiken wurde für die zeitsparende automatische Verarbeitung von eingehenden E-Mails eine weitere Betrefflogik hinzugefügt.
Zweck:
Posteingänge werden direkt zur E-Akte und ggf. in einen Benutzerpostkorb gespeichert. E-Mails können mittels einer vereinfachten Syntax in die E-Akte und den Postkorb gespeichert werden. Eine Bearbeitung der E-Mail im Posteingang entfällt.
Funktion:
Folgt der Aktennummer zu Beginn des E-Mail-Betreffs ein Punkt „.“, wird direkt in die E-Akte gespeichert – ohne vorherige Anzeige im Posteingang oder Postkorb. Eine im Posteingang und/oder den E-Mail Konten bereits eingestellte Weiterleitung an einen Postkorb wird ignoriert.
Beispiel:
8/22. Müller ./. Meier
Folgt dem Punkt nach der Aktennummer außerdem eine Benutzernummer im E-Mail-Betreff, erfolgt eine direkte Speicherung in die E-Akte und den Benutzerpostkorb. Eine im Posteingang und/oder den E-Mail Konten bereits eingestellte Weiterleitung an einen Postkorb wird ignoriert.
Beispiel:
8/22.1 Müller ./. Meier
Technische Voraussetzung:
Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.07.001
22.08.2022 – Version 2022.08.006
aktuellePatches18.08.2022 – Version 2022.08.005
aktuellePatches16.08.2022 – Version 2022.08.003
aktuellePatches15.08.2022 – Datenupdate
aktuellePatches04.08.2022 – Datenupdate
aktuellePatches03.08.2022 – Version 2022.08.001
aktuellePatches28.07.2022 – Version 2022.07.005
aktuellePatches