Welche Voraussetzungen an Hard- und Software stellt das besondere elektronische Anwaltspostfach?
Siehe zunächst unter “Muss ich zur Vorbereitung auf die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs irgendwelche Vorkehrungen treffen?” .
Im Übrigen benötigen Sie zum Betrieb des beA lediglich:
- einen Computer mit Internetanschluss
- eine leistungsfähige Internetverbindung
- ein Kartenlesegerät für Signaturkarten mit Tastatur
- eine spezielle beA-Karte, ggf. mit Signatur
- einen Scanner zur Digitalisierung von Schriftsätzen und Anlagen
- ggf. einen Drucker zum Ausdrucken elektronisch übermittelter Dokumente