Was gilt für die Strafgerichtsbarkeit?
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs regelt den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) im Bereich der Strafprozessordnung und des Ordnungswidrigkeitsrechts, der grundsätzlich auch zum 1.1.2018 flächendeckend eingeführt wurde. Mehrere Bundesländer haben eine sog. Opt-out-Möglichkeit im Bereich des Ordnungswidrigkeitenverfahrens genutzt; einzelne Bundesländer zudem für den Bereich des Strafverfahrens. Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Rechtsgebieten tätig sind, ist daher zu raten, sich vor Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Bitte informieren Sie sich für Ihr Bundesland zum Beispiel unter (http://bea.brak.de/achtung-opt-out).