Wie erhalte ich das qualifizierte Zertifikat für meine beA-Karte Signatur? Wie funktioniert das Nachladen der Signaturfunktion?

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Unabhängig davon, ob Sie von vornherein eine beA-Karte Signatur bestellt haben oder Ihre beA-Karte Basis später zur beA-Karte Signatur aufwerten wollen, müssen Sie das qualifizierte Signaturzertifikat auf Ihre Karte „nachladen“. Zum Nachladen der qualifizierten elektronischen Signatur ist zunächst eine Identifizierung nach dem Signaturgesetz erforderlich. Dazu wird der Karteninhaber aufgefordert, sich bei einem Notar oder bei seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer zu identifizieren. Nach erfolgreicher Identifizierung erhält der Karteninhaber eine elektronische Mitteilung mit einer detaillierten Beschreibung, wie er das qualifizierte elektronische Zertifikat auf seine beA-Karte nachladen kann. Eine entsprechende Software stellt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zur Verfügung. Die PIN für das qualifizierte elektronische Zertifikat wird ebenfalls elektronisch zugestellt.