Übernimmt das beA-Bestellsystem etwaige Änderungen des bundesweiten amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnisses?

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Die von Ihnen bei Ihrer Rechtsanwaltskammer beantragten Änderungen am Rechtsanwaltsverzeichnis übersendet die Rechtsanwaltskammer regelmäßig an die Bundesrechtsanwaltskammer. Die Bundesrechtsanwaltskammer konsolidiert die Daten und übergibt sie dann der Bundesnotarkammer. Dieser Vorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.