Welche Kosten entstehen durch die Einführung des beA für die Anwaltschaft?

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Die Kosten für die Einrichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer werden im Ergebnis von der Anwaltschaft zu tragen sein, da die vom Gesetzgeber zur Einrichtung verpflichtete BRAK diese Kosten auf die regionalen Kammern umlegt, welche diese in Form von Beitragserhöhungen an ihre Mitglieder weiterreicht.

Hintergrund: Der Gesetzgeber sieht vor, dass für jeden Anwalt ein Postfach einzurichten ist, da auch jeder Anwalt eine Kanzlei zu unterhalten hat, an die wirksame Zustellungen erfolgen müssen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den gesetzlichen Auftrag erhalten, die elektronischen Anwaltspostfächer zu errichten und der Anwaltschaft bis zum 1.1.2016 zur Verfügung zu stellen. Die Konzeption, Durch- und Einführung des Projekts “beA”  wird mit einigem Kostenaufwand verbunden sein, welcher zunächst bei der federführenden Bundesrechtsanwaltskammer entsteht. Dabei werden die initialen Kosten für die Einrichtung der Postfächer naturgemäß höher sein als für deren dauerhafte Unterhaltung.