Kann ich meine bisherige Signaturkarte weiterverwenden?
Die Weiterverwendung einer bereits vorhandenen Signaturkarte ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird für die Erstregistrierung eines Rechtsanwaltes im beA-System die beA-Karte benötigt. Wenn Sie bereits über eine Signaturkarte verfügen, können Sie für die Erstregistrierung die beA-Karte Basis verwenden und die Signaturkarte als weiteres sicheres Anmeldemedium im beA-Postfach berechtigen.
Anwaltsnotaren ist es jedoch berufsrechtlich verwehrt, ihre Signaturkarte mit Notarattribut zu verwenden, da diese nur für notarielle Amtstätigkeiten verwendet werden darf. Eine Signaturkarte der BRAK oder anderer Hersteller lässt sich demgegenüber wie beschrieben berechtigen.