Wie wird das beA finanziert?

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Die für die Entwicklung und Bereitstellung der elektronischen Anwaltspostfächer entstehenden Kosten werden von der Bundesrechtsanwaltskammer über den Kammerbeitrag der regionalen Rechtsanwaltskammern erhoben und eingezogen. In welcher Form die regionalen Kammern diesen Betrag finanzieren, ist unterschiedlich geregelt. Zum Teil erfolgt dies durch eine Erhöhung der jährlichen Mitgliedsbeiträge, zum Teil über eine Umlagefinanzierung durch Rückgriff auf das jeweilige Kammervermögen/ Rückstellungen oder durch eine Mischfinanzierung aus den genannten Elementen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Rechtsanwaltskammer, welche Finanzierung auf der Kammerversammlung beschlossen wurde. Für das Jahr 2018 hat die BRAK-Hauptversammlung im Mai 2017 beschlossen, dass die Kammern pro Mitglied einen beA-Beitrag von 58 Euro abzuführen haben. Überschüsse aus dem Vorjahr werden jeweils in die nächsten Haushaltsjahre vorgetragen; so wurde z. B. der Beitrag für 2018 um 9 Euro gegenüber dem Vorjahr reduziert.