Ob die Zinsberechnung zeilenweise ausgewiesen werden soll oder nicht, kann über die Einstellungen der Zwangsvollstreckung zentral – also für alle Arbeitsplätze – gewählt werden.
Unter Forderungskonto/Im Foko ausweisen kann die Option Zinsberechnung zeilenweise an- bzw. abgewählt werden.
/wp-content/uploads/ra-logo1.png00RA-MICRO Kanzleisoftware/wp-content/uploads/ra-logo1.pngRA-MICRO Kanzleisoftware2022-08-24 07:53:392022-08-24 14:35:24Das Forderungskonto weist zeilenweise die Zinsberechnung aus. Wie kann ich dies ändern?