Gebühren: Beratungshilfe – Das neue Beratungshilfeformular
Zum 1. März 2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend. Das neue Formular steht im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe zur Verfügung.
Künftig wird es drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins geben:
Diese Optionen können im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe auf Seite 1 per Checkbox ausgewählt werden:
Der bislang aufgedruckte Zusatz „Das Vorliegen des Berechtigungsscheins im Original wird anwaltlich versichert. Für den Fall des Bestreitens wird dieser nachgereicht.“ entfällt.
Die Erweiterung der Beratungspersonen um Steuerberater u.a. findet Eingang in das Formular. Die geänderte Signatur Beratungsperson kann mit der Funktion Namenszug drucken auf Seite 3 des RA-MICRO Programmfensters Beratungshilfe befüllt werden.
Weiterhin sieht das Formular in der Zeile Dokumentenpauschale die Aufschlüsselung der Schwarz-Weiß-Kopien vor. Sonstige im Rahmen des 7000 VV RVG anfallende Dokumentenpauschalen werden in der Spalte Betrag mit aufgeführt und im Anhang aufgeschlüsselt.