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Was passiert bei einem Kanzleiwechsel nach Einrichtung des beA?
Da das beA nach dem Willen des Gesetzgebers und gemäß § 31a BRAO jedem Rechtsanwalt und jeder Rechtsanwältin persönlich zugeordnet ist, hat ein Kanzleiwechsel grundsätzlich keine Auswirkungen auf das beA […]
Was passiert bei einem Kammerwechsel?
Es ist im Hinblick auf das beA ausreichend, wenn bei einem Kammerwechsel die Rechtsanwaltskammer die Eintragung im Gesamtverzeichnis nach § 31 BRAO aktualisiert. Bei einem Wechsel der Kammerzugehörigkeit benötigt die […]
Kann auch die Signaturfunktion des neuen Personalausweises (nPA) verwendet werden?
Nein. Für die Nutzung des beA sind besondere Zertifikate nötig, die auf dem Chip der beA-Karte enthalten sind. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Authentisierungs- sowie Ver- und […]
Muss ich zur Vorbereitung auf die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs irgendwelche Vorkehrungen treffen?
Nein, für den beA-Webzugang ist zunächst nur ein Computer (PC, Laptop, Tablet etc.) mit einem aktuellen Browser und ein Internetanschluss erforderlich (siehe auch hier). Ein bestimmtes Betriebssystem der Kanzlei-EDV ist […]