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Je nach Versicherung wird entweder die (vollstrukturierte) Deckungsanfrage über die E-Rechtsschutz Anwendung oder die (teilstrukturierte) Deckungsanfrage per E‑Brief unterstützt.

Vollstrukturierte Deckungsanfrage

Bei der vollstrukturierten, also vollständig maschinenlesbaren Deckungsanfrage über die Anwendung E-Rechtsschutz ergibt sich der Inhalt der Deckungsanfrage durch das Beantworten von Fragen in einem Versicherungsdialog. Das Beifügen von Dateianlagen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Viele Versicherungen garantieren bei vollstrukturierten Deckungsanfragen eine Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen und verzichten in der Regel auch auf Nachfragen.

Teilstrukturierte Deckungsanfrage

Bei der teilstrukturierten, also teilweise maschinenlesbaren Deckungsanfrage per E‑Brief ergibt sich der Inhalt der Deckungsanfrage wie gewohnt durch eine Sachverhaltsbeschreibung und das Beifügen von Dokumenten als Dateianlage. Der E‑Brief verwendet beim Versand automatisch die E-Rechtsschutz Schnittstelle, wenn es sich um eine vom E-Rechtsschutz unterstützte Versicherung handelt.

Gebührenrechnungen

Der Versand von Gebührenrechnungen erfolgt bei allen Versicherungen generell per E‑Brief direkt aus dem Gebührenprogramm. Neben der Rechnung als PDF‑Datei wird automatisch der Rechnungsinhalt in strukturierter, also maschinenlesbarer Form mit übertragen. Dies ermöglicht der Versicherung eine vollautomatisierte Bearbeitung und somit eine schnellere Zahlungsanweisung.