FAQ – häufig gestellte Fragen
Welche Versicherungen sind über den E-Rechtsschutz erreichbar?
Die Liste der unterstützten Versicherungen finden Sie hier.
Was sind die Nutzungsvoraussetzungen?
Die Nutzungsvoraussetzungen von E-Versicherung finden Sie hier.
Was kostet die E-Versicherungskommunikation?
Die Nutzung von E-Versicherung steht exklusiv RA-MICRO Anwendern zur Verfügung und ist kostenlos.
Es muss innerhalb von RA-MICRO nichts gesondert lizenziert werden und es sind auch keine zusätzlichen kostenpflichtigen Module oder Services der Versicherungsdienstleister drebis oder e.Consult notwendig.
Muss ich mich bei drebis und e.Consult registrieren?
Die E-Versicherung übernimmt automatisch alle erforderlichen Registrierungen bei den Versicherungsdienstleistern drebis und e.Consult und speichert die entsprechenden Login-Daten automatisch zur RA-MICRO Registrierung der Kanzlei.
Eine gesonderte Registrierung oder eine manuelle Verwaltung von Login-Daten ist nicht erforderlich. Der Anwender muss sich weder mit der Registrierung noch mit dem Login befassen. Bereits vorhandene Registrierungen bei drebis oder bei e.Consult sind unabhängig von den durch E-Versicherung vorgenommenen Registrierungen.
Falls Sie bereits eine e.Consult WebAkte bzw. einen drebis-Account besitzen, können Sie diese auch alternativ zur automatischen Registrierung nutzen. Geben Sie hierzu einfach im “Online-Konto” > “Einstellungen” im Bereich “E-Versicherung Ihre vorhandenen, alternativen drebis bzw. e.Consult WebAkte-Zugangsdaten ein. E-Versicherung wird dann für den Versand und Empfang diese alternativen Zugangsdaten verwenden.
Wie erhalte ich Nachrichten der Versicherung?
Diese erhalten Sie automatisch in den Posteingang in RA-MICRO. Der Nachrichtenabruf muss nicht aktiviert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wieso sehe ich im Posteingang keine Nachrichten der Versicherungen?
Möglicherweise ist bei Ihnen eine automatische Weiterleitung aktiv. Danach erfolgt die Weiterleitung an den entsprechenden Postkorb.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was muss beachtet werden, damit E-Versicherung die Versicherungen erkennt und automatisch aus der Akte nimmt?
Es muss sich um eine von E-Versicherung unterstützte Versicherungen handeln und die Versicherung muss in der Akte zum Mandanten gespeichert sein.
Die E-Versicherung Schnittstelle erkennt eine generell unterstützte Versicherung in zwei Fällen:
- Wenn es sich um eine mitgelieferte Adresse aus dem Adressbereich 89xxx handelt.
- Wenn es sich um eine selbstangelegte Adresse handelt und in der “Adressnotiz” die BaFin-Nummer der Versicherung (in der Schreibweise “BaFin: xxxx”) gespeichert ist.
Wenn es sich um eine selbstangelegte Versicherungsadresse handelt (bei der noch keine BaFin-Nummer in der Adressnotiz gespeichert ist), kann die E-Versicherung die Versicherung automatisch erkennen.
Die Erkennungsautomatik funktioniert wie folgt:
- Wenn zur Akte eine selbst angelegte Versicherungsadresse gespeichert ist, deren Namen einer Versicherung der E-Versicherungskommunikation ähnelt, wird in einem entsprechenden Hinweis gefragt, ob die automatisch erkannte Versicherung gemeint ist.
- Wird die Abfrage bestätigt, wird die BaFin‑Nummer der Versicherung automatisch in die Adressnotiz gespeichert und diese selbst angelegte Adresse bzw. Adressnummer durch E-Versicherung zukünftig erkannt.
- Anderenfalls werden alle verfügbaren Versicherungen der Schnittstelle in einer Liste angezeigt. Wird eine Versicherung ausgewählt, wird die BaFin-Nummer der Versicherung ebenfalls automatisch in die Adressnotiz gespeichert und diese selbst angelegte Adresse bzw. Adress‑Nummer durch E-Versicherung zukünftig ohne weitere Nachfrage erkannt.
Was muss beachtet werden, damit E-Versicherung die Versicherungsdaten aus der Akte übernimmt?
E-Rechtsschutz
Die Versicherungsscheinnummer in der Betreffzeile 1 der zur Akte und dort zum Mandanten (als Unterbeteiligten) gespeicherten Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Hierbei sollte in der Betreffzeile 1 nur die Versicherungsscheinnummer ohne Zusätze wie “Vers.-Schein‑Nr.:” gespeichert sein. Wenn in der Mandantenadresse die Rechtsschutzversicherung und die Versicherungsschein‑Nummer gespeichert ist, übernimmt RA-MICRO bei der Aktenanlage standardmäßig die Versicherungsschein‑Nummer auf diese Weise in die Betreffzeile 1 der Rechtsschutzversicherung. Über den Button “RSV laut Mandant” lässt sich dies auch jederzeit manuell durchführen.
Schadennummer muss in der Betreffzeile 2 der zur Akte und dort zum Mandanten (als Unterbeteiligten) gespeicherten Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Hierbei sollte in der Betreffzeile 2 nur die Schadennummer ohne Zusätze wie “Schaden‑Nr.:” gespeichert sein.
Schadenmanager
Die Versicherungsscheinnummer in der Betreffzeile 1 der zur Akte und dort zum Gegner (als Unterbeteiligten) gespeicherten Haftpflichtversicherung enthalten sein. Hierbei sollte in der Betreffzeile 1 nur die Versicherungsscheinnummer ohne Zusätze wie “Vers.-Schein‑Nr.:” gespeichert sein.
Die Schadennummer muss in der Betreffzeile 2 der zur Akte und dort zum Gegner (als Unterbeteiligten) gespeicherten Haftpflichtversicherung enthalten sein. Hierbei sollte in der Betreffzeile 2 nur die Schadennummer ohne Zusätze wie “Schaden‑Nr.:” gespeichert sein.
Das gegnerisch Kfz-Kennzeichen kann in der Betreffzeile 3 der zur Akte und dort zum Gegner (als Unterbeteiligten) gespeicherten Haftpflichtversicherung enthalten sein. Hierbei sollte in der Betreffzeile 3 nur das Kfz-Kennzeichen ohne Zusätze gespeichert sein.
Beim ADAC darf die Schaden-Nummer nur dreistellig sein. Ich habe aber eine längere Schaden-Nummer vorliegen.
Beim ADAC gibt es eine “Mitglieds-Nummer” (entspricht der “Versicherungsschein‑Nr.”) und eine “Schaden‑Nummer”.
Die “Schaden‑Nummer” setzt sich dabei zusammen aus [Mitglieds-Nummer]-[Eigentliche Schaden‑Nummer], also z.B. “123456789-123”.
In dem Beispiel “123456789-123” ist dann nur “123” als “Schaden‑Nr.” einzugeben, während “123456789” die “Mitglieds-Nummer” (=”Versicherungsschein‑Nr.”) ist.
Wie versende ich Folgekorrespondenzen an die Versicherungen?
Wie Sie Folgekorrespondenzen versenden, finden Sie hier.
Wie versende ich Gebührenrechnungen an die Versicherungen?
Wie Sie Gebührenrechnungen versenden, finden Sie hier.
Muss ich Gebührenrechnungen an die Versicherungen elektronisch signieren?
Gebührenrechnungen an die Versicherung müssen nicht elektronisch signiert werden.
Rechnungsempfänger ist der Mandant, dieser erhält die Originalrechnung, die nach den gebührenrechtlichen Bestimmungen (§ 8 und § 10 I 1 RVG) unterschrieben sein muss, damit der Mandant die Umsatzsteuer geltend machen kann (§ 14 III 1 UStG), falls dieser vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn die Rechnung per E-Mail an den Mandanten gesendet wird, erfolgt die Unterschrift entsprechend mit einer elektronisch qualifizierten Signatur.
Die Versicherung erhält dagegen nur eine Kopie/Abschrift dieser Rechnung zum Zahlungsausgleich im Rahmen der erteilten Deckungszusage, weshalb diese Kopie nicht signiert sein muss.
Was ist der Unterschied zwischen "vollstrukturierter" und "teilstrukturierter" Deckungsanfrage?
Je nach Versicherung wird entweder die (vollstrukturierte) Deckungsanfrage über die E-Versicherung Anwendung oder die (teilstrukturierte) Deckungsanfrage per E‑Brief unterstützt.
Vollstrukturierte Deckungsanfrage
Bei der vollstrukturierten, also vollständig maschinenlesbaren Deckungsanfrage über die Anwendung E-Versicherung ergibt sich der Inhalt der Deckungsanfrage durch das Beantworten von Fragen in einem Versicherungsdialog. Das Beifügen von Dateianlagen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Viele Versicherungen garantieren bei vollstrukturierten Deckungsanfragen eine Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen und verzichten in der Regel auch auf Nachfragen.
Teilstrukturierte Deckungsanfrage
Bei der teilstrukturierten, also teilweise maschinenlesbaren Deckungsanfrage per E‑Brief ergibt sich der Inhalt der Deckungsanfrage wie gewohnt durch eine Sachverhaltsbeschreibung und das Beifügen von Dokumenten als Dateianlage. Der E‑Brief verwendet beim Versand automatisch die E-Versicherung Schnittstelle, wenn es sich um eine von E-Versicherung unterstützte Versicherung handelt.
Ich erhalte die Meldung "Fehler beim Laden der Versicherungsinformationen...Fehler im XML Dokument".
Dieser Fehler tritt auf, wenn die Datei versicherungen.xml (aus der sich die unterstützten Versicherungen und deren Spezifikationen ergeben) nicht zu den E-Versicherung-Komponenten kompatibel ist. Dieser Fall sollte normalerweise nicht auftreten können, da die Datei versicherungen.xml immer zusammen mit den richtigen E-Versicherung-Komponenten mit einem RA-MICRO Update ausgeliefert werden.
Bitte führen Sie zur Fehlerbehebung folgende Schritte aus:
- Aktualisieren Sie an allen Arbeitsplätzen auf die aktuelle RA-MICRO Version.
- Stellen Sie sicher, dass in den “Online Update”-Einstellungen nur an einem Arbeitsplatz die Option “Update beziehen aus dem Internet” eingestellt ist, und an allen anderen Arbeitsplätzen die Option “Update beziehen aus dem LAN (Netzwerk-Server)”. Dadurch wird sichergestellt, dass an den einzelnen Arbeitsplätzen nicht unterschiedliche RA-MICRO Versionen eingesetzt werden.
Wenn der Fehler danach weiterhin auftritt, kontaktieren Sie bitte den Support für weitere Maßnahmen.
In der Übermittlungsbestätigung sind meine Kontaktdaten nicht korrekt. Wie kann ich diese ändern?
In der Übermittlungsbestätigung werden die Kontaktdaten angezeigt, die Sie bei der erstmaligen Nutzung von E-Versicherung bei der Registrierung angegeben haben.
Wenn Sie diese Daten ändern möchten, klicken Sie in der E-Versicherung Anwendung oben rechts auf das “Einstellungsrad”. In dem Einstellungen-Fenster können Sie die Änderung beim Versicherungsdienstleister veranlassen.
Wie kann ich das AmaDe Verfahren des ADAC nutzen?
Das AmaDe-Verfahren (Anwaltsanbindung mit automatischer Deckungsprüfung) der ADAC Rechtsschutz-Versicherungs-AG steht den ADAC-Partneranwälten mit einer ADAC Partner-ID in der E-Versicherung-Anwendung zur Verfügung.
Um das AmaDe-Verfahren zu nutzen, müssen Sie Ihre ADAC Partner-ID in Ihrem Online Konto unter “Einstellungen” im Bereich “ADAC Partner‑ID” eintragen.
Wenn Sie Ihre ADAC Partner-ID wie beschrieben im “Kunden‑Konto” gespeichert haben, wird in der E-Versicherung Anwendung bei der ADAC Rechtsschutz-Versicherungs-AG im Versicherungsdialog automatisch das AmaDe-Formular mit der Risikoart “ADAC Rechtsschutz (AmaDe)” angezeigt. Andernfalls wird das Standardformular mit den Standard-Risikoarten angezeigt.
Wenn Sie Ihre ADAC Partner-ID wie beschrieben im “Kunden-Konto” gespeichert haben, bewirkt dies bei einem Versand von Rechnungen und Folgekorrespondenzen über den E‑Brief automatisch die Nutzung des AmaDe-Verfahrens mit einer vollelektronischen Übermittlung und einer entsprechend schnelleren Bearbeitung durch den ADAC.
Wenn Sie als ADAC-Partneranwalt im Rahmen des Beratungsrechtsschutz die pauschale Erstattung der Beratungskosten geltend machen möchten, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: Wenn Sie eine vollstrukturierte Deckungsanfrage über die E-Rechtsschutz-Anwendung stellen, können Sie dort im Versicherungsdialog gleich die Option “Erstattung der Beratungskosten” anhaken. Daraufhin werden Ihnen vom ADAC automatisch die pauschalierten Beratungskosten erstattet. Eine anschließende Übersendung einer Rechnung ist nicht erforderlich.
- Möglichkeit 2: Wenn Sie im Versicherungsdialog die Option “Erstattung der Beratungskosten” nicht angehakt hatten, erstellen Sie zur Abrechnung im Gebührenprogramm eine Gebührenrechnung über die Beratungskosten und senden Sie die Rechnung per E‑Brief an den ADAC.
Ist die Übertragung an die Versicherungsdienstleister sicher und verschlüsselt?
Die RA-MICRO Kanzleisoftware ruft den Webservice und das Portal über eine SSL-verschlüsselte Verbindung (https) auf.
Gibt es Leistungsversprechen hinsichtlich Bearbeitungsdauer und Zahlung von Gebührenrechnungen?
Für die Versicherungen, die über den Versicherungsdienstleister drebis erreichbar sind (siehe Unterstützte Versicherungen) gelten folgende Leistungsversprechen:
- Bei vollstrukturierten Deckungsanfragen über die E-Versicherung Anwendung garantieren die Versicherungen eine Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen und verzichten in der Regel auf Nachfragen.
- Bei Übersendung von Gebührenrechnungen aus dem Gebührenprogramm per E‑Brief über die E-Versicherung-Schnittstelle erfolgt der Ausgleich der Kostennoten im Regelfall innerhalb einer Woche.
Wie genau sehen die Übermittlungsbestätigungen der Versicherungsdienstleister aus?
Müssen bei bestimmten Versicherungen Versicherungsschein-Nummer und Schaden-Nummer ein gewisses Format aufweisen?
Bei manchen Versicherungen müssen die Versicherungsschein-Nummer und/oder die Schaden-Nummer in einem exakt bestimmten Format vorliegen.
Die E-Versicherung-Schnittstelle prüft bei diesen Versicherungen automatisch, ob die Versicherungsschein-Nummer und/oder Schaden-Nummer dem von der Versicherung geforderten Format entspricht. Falls erforderlich, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt, in dem beschrieben wird, welches Format die Versicherungsschein-Nummer und/oder Schaden-Nummer haben muss.
Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht, bei welchen Versicherungen welche Formate zulässig sind:
ADAC Rechtsschutzversicherungs-AG
Versicherungsschein-Nr.:
Schaden-Nr.:
Badische Rechtsschutz Versicherung AG
Schaden-Nr.:
(Prüfung erfolgt nur bei e.Consult)
Concordia Rechtsschutz-Versicherungs AG
D.A.S Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG
ROLAND Rechtsschutz-Versicherung AG
R+V Rechtsschutzversicherung AG
Die DEURAG hat mir eine sogenannte Leistungs-Nummer mitgeteilt. Was bedeutet diese und wie setzt sich diese zusammen?
Die DEURAG teilt in der Regel eine sogenannte “Leistungs-Nummer” mit.
Diese setzt sich zusammen aus [neunstellige Schaden‑Nummer]-[neunstellige Versicherungsschein‑Nummer]-[fünfstellige Sachbearbeiter-Nummer].
Die von der DEURAG geforderte “Schaden‑Nummer” setzt sich dann in der Regel zusammen aus [neunstellige Schaden‑Nummer]-[neunstellige Versicherungsschein‑Nummer].
Wenn etwa die Leistung-Nummer “012345610-001234567-12345” mitgeteilt wird, ist “001234567” die Versicherungsschein‑Nummer und “012345610-001234567” die Schaden‑Nummer.
Wie sieht es bei der E-Versicherungskommunikation mit dem Datenschutz aus?
Bei der erstmaligen Nutzung der E-Versicherung Anwendung wird die Kanzlei automatisch bei den Versicherungsdienstleistern drebis und e.Consult registriert; die Zugangsdaten werden automatisch auf dem gesicherten RA-MICRO Server zu den Kundendaten der Kanzlei gespeichert.
Zusätzlich (optional) hat der Kunde die Möglichkeit, bereits vorhandene drebis- bzw. e.Consult-Zugangsdaten in seinem Online Konto zu speichern und diese im Rahmen der E-Versicherung zu verwenden.
Bei der anschließenden Nutzung der E-Versicherung verwendet das E-Versicherung-Modul automatisch diese Zugangsdaten für den Versand und den Nachrichtenabruf.
Die Verwendung dieser Zugangsdaten durch die RA-MICRO Software AG (RAM) ist in den AGB geregelt, mit denen sich der Kunde vor der ersten Nutzung der E-Versicherung Anwendung einverstanden erklärt.
Dort heißt es in § 10 Ziffer 7 u.a.:
“RMO verpflichtet sich, von den Drittzugangsdaten nur insoweit Gebrauch zu machen, als dies zur automatisierten Durchführung des E-Rechtsschutz-Dienstes erforderlich ist. Eine Einsichtnahme in zugangsgesicherte Dokumentenbereiche bei den Drittanbietern adesso/drebis bzw. e.Consult erfolgt durch RMO oder Mitarbeiter von RMO nicht. Sollte eine Einsichtnahme zu Supportzwecken notwendig sein, so verpflichtet RMO sich, eine Einsichtnahme nur mit Zustimmung des Kunden vorzunehmen.”