Gebührenrechnungen versenden

ERechtsschutzRechnung

1. Erstellen Sie die Gebührenrechnung im Gebührenprogramm
  • Rechnungsempfänger muss der Mandant sein (nicht die Versicherung).
  • Die Option “Rechnungsausgleich durch RSV” muss ausgewählt sein.
2. Im Gebührenprogramm nach dem Buchen der Rechnung die “E-Brief”-Schaltfläche betätigen
  • Daraufhin öffnet sich ein E‑Brief mit der Rechnung als Dateianhang im PDF-Format.
  • Als Adressat im E‑Brief ist bereits automatisch die Versicherung ausgewählt.
  • Die Versicherungsscheinnummer wird automatisch aus der Betreffzeile 1 der zur Akte und dort zum Mandanten (als Unterbeteiligten) gespeicherten Rechtsschutzversicherung ausgelesen.
  • Die Schadennummer wird automatisch aus der Betreffzeile 2 der zur Akte und dort zum Mandanten (als Unterbeteiligten) gespeicherten Rechtsschutzversicherung ausgelesen.
  • Bei Sendungen an den ADAC: Wählen Sie den “Verfahrensstand” aus.
3. Betätigen Sie im E‑Brief die “Senden”-Schaltfläche
  • Daraufhin wird der E‑Brief in den Postausgang gespeichert.
  • Im Posteingang erfolgt der Versand je nach Einstellung entweder automatisch oder über die “Senden”-Schaltfläche.
  • Die Versicherung erhält daraufhin die Rechnung als PDF-Dokument sowie automatisch die Rechnungsinhaltsdaten in maschinenlesbarer Form.

Wichtig: Wenn Sie im Gebührenprogramm die Gebührenrechnung erst als Briefdatei nach MS Word oder in die KTV übergeben und erst von dort per E‑Brief versenden, erhält die Versicherung nur das Rechnungsdokument und nicht zusätzlich die Rechnungsinhaltsdaten in maschinenlesbarer Form. Auch wenn Sie eine Gebührenrechnung aus der E‑Akte per E‑Brief versenden, erhält die Versicherung ebenfalls nur das Rechnungsdokument und nicht zusätzlich die Rechnungsinhaltsdaten in maschinenlesbarer Form.

Hinweis: Es können nur Rechnungen versendet werden, die über eine Rechnungsnummer verfügen. Bei Rechnungen ohne Rechnungsnummer ist die “E-Brief”-Schaltfläche im Gebührenprogramm deaktiviert.