Im RA-MICRO Programmfenster Notar Kostenrechnung werden zwei neue Auslagenpositionen zur Verfügung gestellt. Diese dienen der Weiterberechnung der Gebühren der elektronischen Urkundensammlung an den Zahlungspflichtigen mit dem KV 32015 GNotKG: 

32015 – Aufnahme eines Dokuments in die elektronische Urkundensammlung … 4,50 € 

32015 – Beglaubigung von Unterschriften, die nicht mit der Fertigung eines Entwurfs in Zusammenhang stehen … 2,50 € 

Die beiden Auslagenpositionen werden unter Auslagen angeboten: 

Anschließend werden diese unter der Kurzbezeichnung 32015 Sonstige Auslagen nach Steuern in die Notar Kostenrechnung übernommen, in der Anlage mit den jew. Langbezeichnungen ausgewiesen und an das Kostenregister übergeben.

 

Mit der im RA-MICRO Programmfenster ZH-Abrechnung zur Verfügung stehenden Zeithonorar II Stapelabrechnung kann jetzt eine XRechnung erstellt und in der E-Akte gespeichert werden.  

Dazu muss im Programmfenster ZH-Abrechnung die Option XRechnung mit Speicherung in E-Akte gesetzt werden: 

Das Programm unterbricht bei gesetzter Option den Rechnungslauf auf der Seite 1. Wird dort die Option XRechnung gesetzt, die Leitweg-ID eingetragen und mit Weiter bestätigt, dann erfolgt am Ende des Rechnungslaufs die Ausgabe als XRechnung. Die XRechnungs-XML wird in der E-Akte zur Akte gespeichert. 

Zusätzlich wird eine weitere Unterbrechungsmöglichkeit auf der Schlusstextseite zur Verfügung gestellt. Diese kann in den Einstellungen Gebühren/Kosten im Reiter Zeithonorar angewählt werden. Die Unterbrechung ermöglicht unter anderem die individuelle Bearbeitung von Schlusstext und Grußformel: 

 

Zum 1. März 2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend. Das neue Formular steht im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe zur Verfügung. 

Künftig wird es drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins geben: 

Diese Optionen können im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe auf Seite 1 per Checkbox ausgewählt werden: 

Der bislang aufgedruckte Zusatz Das Vorliegen des Berechtigungsscheins im Original wird anwaltlich versichert. Für den Fall des Bestreitens wird dieser nachgereicht.“ entfällt. 

Die Erweiterung der Beratungspersonen um Steuerberater u.a. findet Eingang in das Formular. Die geänderte Signatur Beratungsperson kann mit der Funktion Namenszug drucken auf Seite 3 des RA-MICRO Programmfensters Beratungshilfe befüllt werden. 

Weiterhin sieht das Formular in der Zeile Dokumentenpauschale die Aufschlüsselung der Schwarz-Weiß-Kopien vor. Sonstige im Rahmen des 7000 VV RVG anfallende Dokumentenpauschalen werden in der Spalte Betrag mit aufgeführt und im Anhang aufgeschlüsselt. 

 

Die Benutzeroberfläche des Programmfensters ZH-Grafik wurde neugestaltet.

Die moderne und weiträumige Optik wurde für die Nutzung mit zeitgemäßen Bildschirmdurchmessern optimiert. Zudem ermöglicht die Neuanordnung vieler Programmfunktionen einen benutzerfreundlicheren Arbeitsablauf. 

Der Filter Auswertungszeitraum wurde um eine praktische Schnellwahl mit vordefinierten Zeiträumen wie z.B. Heute oder Laufendes Jahr ergänzt. 

Die Filter unter der Kategorie Gruppierung nach können mittels eines Dropdown-Menüs einzeln angewählt werden und sind dadurch wesentlich übersichtlicher gestaltet. Die Optionen innerhalb der einzelnen Filter sind als Liste aufgeführt, so dass jederzeit sämtliche Optionen sichtbar bleiben. 

Die Tabelle ist übersichtlicher gestaltet und die Spaltenbreiten können frei konfiguriert werden. Eine praktische Zurücksetzen-Funktion erleichtert die Anpassung. 

Unter dem Menüpunkt Ansicht stehen zusätzliche Darstellungsoptionen der Grafik zur Verfügung. Die dreidimensionalen Darstellungsoptionen der Grafik können mit gedrückter Maustaste frei gedreht und mit dem Mausrad vergrößert werden. 

Zur Verbesserung der Datensicherheit dürfen in RA-MICRO ab Version 2022.10.001 nur zweistellige Honorarschlüssel verwendet werden.

Wurden in der Vergangenheit mehr als zweistellige Honorarschlüssel angelegt und mit diesen Zeiten erfasst, so öffnet sich beim Ansprechen der Honorarschlüssel folgende Meldung:

Über diese Meldung kann das Programm Honorarschlüsselassistent ausgeführt werden.

Der Honorarschlüsselassistent ordnet die für mehr als zweistellige Honorarschlüssel erfassten Zeiten neu erstellten, zweistelligen Schlüsseln zu.

 

Wichtig dabei: 

Wurden die Honorarschlüssel mit dem Honorarschlüsselassistenten erfolgreich vereinheitlicht, so kann der Honorarschlüsselassistent nicht ein zweites Mal aufgerufen werden. Wird mit mehreren Datenpools gearbeitet und sind in diesen Datenpools jeweils eigene mehr als zweistellige Honorarschlüssel angelegt, so ist die Vereinheitlichung für jeden Datenpool gesondert vorzunehmen.

Der Honorarschlüsselassistent kann nur mit den Rechten Zeithonorar Kostenblatt bearbeiten und Zeithonorar Kostenblatt erfassen ausgeführt werden. Es ist daher sicherzustellen, dass dies durch einen Benutzer mit diesen Rechten erfolgt.

Wird der Honorarschlüsselassistent ausgeführt, so öffnet sich folgendes Programmfenster:

Die Schlüssel können vom RA-MICRO Benutzer selbst definiert werden. Zusätzlich können in der Spalte Bemerkung weitergehende Erläuterungen zu dem jeweiligen Honorarschlüssel hinterlegt werden, die dann in RA-MICRO per Tooltip angezeigt werden.

Wurden alle rot markierten Honorarschlüssel in ein eindeutiges, zweistelliges Format abgeändert, kann der Vorgang mit Klick auf Änderungen übernehmen und Honorarschlüssel vereinheitlichen abgeschlossen werden.

 

Es kann umgehend mit den zweistelligen Honorarschlüsseln weitergearbeitet werden.

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) führt die Online-Gründung der GmbH und die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation ein. 

Zwei neue Auslagentatbestände 32016 Nr. 1 und Nr. 2 KV GNotKG ermöglichen die Weitergabe der dadurch entstehenden Kosten an den Kostenschuldner. 

Diese Auslagentatbestände sind im RA-MICRO Programm Notar Kostenrechnung in dem über die Schaltfläche Auslagen aufgerufenen Auslagenfenster auswählbar:

Bei Erstellung der Notarkostenberechnung werden die Auslagen im Rechnungskörper und als Anlage ausgewiesen.