Um die Dokumentationsverpflichtung zu unterstützen, wurde die Kennzeichnungsmöglichkeit bei Aktenanlage oder Aktenänderung bei Vorliegen einer Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) um die konkreten Verpflichtungstatbestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG und eine Formulareingabe zur Dokumentation der prüfungsrelevanten Tatsachen ergänzt.

Dazu kann in den Programmfunktionen Akte anlegen und Akte ändern im Auswahlmenü Prüfung GwG ein konkreter Verpflichtungstatbestand V1 bis V9 gewählt werden.

Bei der Aktenanlage öffnet sich dann ein Formular, welches bereits die aus der Akte übernommenen Vorschlagswerte enthält. Manuelle Änderungen sind jederzeit möglich. Für die Inhalte sind die Prüfenden verantwortlich.

Über Akte ändern öffnet sich mit Rechtsklick auf einen beliebigen Mandanten ein Kontextmenü. Die Wahl des Menüpunktes Daten für Prüfung GwG bearbeiten ruft das bereits bei Aktenanlage erstellte Formular auf und lässt die Bearbeitung der bereits erfassten Daten zu.

Ist zur Akte noch keine GwG-Prüfung erfasst, kann über Akte ändern die Prüfung GwG nachträglich gewählt werden. Nach dem Speichern der Akte öffnet sich dann der Textvariablenmanager TVM und übergibt die Daten zum Mandanten.

Der Info Desk und das Modul Berechnungen wurden aufgelöst und auf die übrigen Module verteilt.

Es ergeben sich folgende Änderungen:

* Entfallen sind die Programmfunktionen Blutalkohol, LHK-Index, Tabelle Unterhalt und Währungen.

Das in der DictaNet Office Software integrierte DictaPad für die Dragon für DictaNet Spracherkennung wurde modernisiert und auf die aktuellste Technologie angepasst.

Das DictaPad (oder Dragon-Diktierfenster)

  • visualisiert den aus dem Diktat durch die Spracherkennung umgesetzten Text (Rohentwurf) und verbindet ihn zugleich mit dem gesprochenen Diktat,
  • ermöglicht die Prüfung, ob der spracherkannte Text mit dem gesprochenen Diktat übereinstimmt (gelber mitlaufender Pfeil),
  • ermöglicht, dass vorgenommene Korrekturen im spracherkannten Text – typischerweise durch die Schreibkraft – automatisch das Sprachprofil des Diktierenden und somit dessen zukünftige Erkennungsgenauigkeit verbessern.

Neben der Online Spracherkennung (oder Vordergrundspracherkennung) – das Diktat wird während des Diktierens am PC von der Spracherkennung in Text umgesetzt – ist auch die sog. Hintergrundspracherkennung möglich. Dabei wird ein bereits vorhandenes – noch nicht spracherkanntes – Diktat nachträglich in Text umgesetzt.

Die Hintergrundspracherkennung ist geeignet

  • für Diktierende, die während des Diktierens am PC nicht durch die sofortige visualisierte Umsetzung im Diktatfluss gestört werden möchten,
  • wenn Diktate von mobilen digitalen Handdiktiergeräten oder von der DictaNet App importiert werden und trotzdem die zeitsparenden und produktivitätssteigernden Vorteile der Spracherkennung genutzt werden sollen.

Die Hintergrundspracherkennung kann automatisch für alle Diktate oder für alle Diktate in einem bestimmten Diktatordner eingestellt werden:

Unabhängig davon kann die Hintergrundspracherkennung auch individuell pro Diktat (Kontextmenü, Senden an Spracherkennung) erfolgen.

Die Dragon für DictaNet Spracherkennung kann kostenlos für 30 Tage getestet werden. Sie steht zum Herunterladen unter https://www.ra-micro-online.de/Dragon15Testversion zur Verfügung oder kann direkt aus RA-MICRO unter Schriftverkehr, Dragon für DictaNet installiert werden.