Sind beA-Mitarbeiterkarte und beA-Softwarezertifikate personenbezogen?

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Nein. Weder die beA-Mitarbeiterkarte noch das beA-Softwarezertifikat sind von sich aus personalisiert. Sie können die beA-Mitarbeiterkarte und das beA-Softwarezertifikate daher innerhalb Ihrer Kanzlei frei verwenden. Der Zugriff des Mitarbeiters auf das beA wird über die Bedienoberfläche des beA gesteuert. Dort werden zu den Mitarbeitern bzw. deren Zertifikaten die jeweiligen Rechte eingeräumt.