Ab dem 01.01.2022 haben Notar/innen gemäß § 59a BeurkG ein elektronisches Verzeichnis über die Verwahrungsmassen im elektronischen Urkundenarchiv (§ 78h Bundesnotarordnung) der Bundesnotarkammer (BNotK) zu führen.

Die BNotK stellt auch hier eine Schnittstelle zur Verfügung, welche einen manuellen Import erforderlich macht.

Über die Programmfunktion Verwahrung können die Eintragungen der Massen wie gewohnt vorgenommen und im Anschluss exportiert und in das elektronische Verwahrungsverzeichnis (VVZ) der BNotK importiert werden.

Eine automatisierte Schnittstelle, die eine Synchronisation mit der Notariats-Software ermöglicht, soll durch die BNotK nachgereicht werden.

Die nachfolgenden Programmfunktionen sind automatisch ab dem 01.01.2022 in der RA-MICRO Kanzleisoftware sichtbar.

Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine Version des Software XNP der BNotK in der derzeit kostenfreien Basisversion.

In den Einstellungen des Notariats ist zunächst unter ERV ein Exportverzeichnis für die Exportdatei zu wählen.

Der über Verwahrung, Massenbuch, Neu gespeicherte Massen-Eintrag ist über Notariat, Elektronischer Rechtsverkehr in der Programmfunktion Export XNP/VVZ zum Export auszuwählen:

In der Spalte Export zu XNP zum jeweiligen Urkundeneintrag werden zum Export vorgesehenen Einträge mit einem grünen Haken markiert. Nach Bestätigung über die Schaltfläche wird die Datei in dem in den Einstellungen gewählten Exportpfad gespeichert und kann von dort aus über XNP in das VVZ übernommen werden.

Danach ist in die XNP-Software der BNotK zu wechseln und die Exportdatei zu importieren.

 

Mit dem 01.01.2022 ist der Anforderung des § 55 Beurkundungsgesetz (BeurkG) Rechnung zu tragen, ein elektronisches Urkundenverzeichnis (UVZ) und eine elektronische Urkundensammlung (USL) im Elektronischen Urkundenarchiv der BNotK (§ 78h der Bundesnotarordnung, BNotO) zu führen. Das UVZ löst die bisherige Urkundenrolle sowie das Erbvertragsverzeichnis und das dazugehörige Namensverzeichnis ab.

Die BNotK stellt zunächst eine Schnittstelle zur Verfügung, welche einen manuellen Import erforderlich macht. Eine automatisierte Schnittstelle, die eine Synchronisation mit der Notariats-Software ermöglicht, soll nachgereicht werden.

So enthält die Programmfunktion Urkundsgeschäfte die Möglichkeit, den bisherigen Eintrag der Urkundenrolle zu exportieren und in das elektronische Urkundenverzeichnis (UVZ) der Bundesnotarkammer (BNotK) zu importieren.

Die nachfolgenden Funktionen sind automatisch ab dem 01.01.2022 in der RA-MICRO Kanzleisoftware sichtbar.

Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine Version des Software XNP der BNotK in der derzeit kostenfreien Basisversion. In den Einstellungen des Notariats ist zunächst unter ERV ein Exportverzeichnis für die Exportdatei zu wählen.

Nach der Beurkundung wird die Urkunde wie gewohnt unter Notariat, Urkundsgeschäfte, Urkundenrolle, Neu erfasst. Es können zusätzliche Angaben hinsichtlich des Notarvertreters oder der Verwahrung eines Erbvertrages sowie Angaben zur Anzahl der Ausfertigungen erfasst werden.

Nach dem Speichern ist über Notariat, Elektron. Rechtsverkehr die Programmfunktion Export XNP/UVZ aufzurufen:

Mit Klick in die Spalte Export zu XNP zum jeweiligen Urkundeneintrag werden die Daten des Eintrags an die Exportdatei übergeben. Nach Bestätigung über die Schaltfläche  wird diese in dem in den Einstellungen hinterlegten Exportpfad gespeichert und kann von dort aus über XNP in das UVZ übernommen werden. Danach ist in die XNP-Software zu wechseln und die Exportdatei zu importieren.

Der importierte Eintrag ist im UVZ durch die bewusste Bestätigung des Eintrags abzuschließen. Es wird empfohlen, die Übergabe an das UVZ in der RA-MICRO Urkundenrolle – Export XNP in der Spalte Eingetragen ins UVZ zu dokumentieren.

Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gem. § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 52 Abs. 40a EstG wurde die Möglichkeit geschaffen, je Abrechnungsmonat ein Lohnauszahlungsdatum festzulegen, sodass die gesetzlich korrekte Erstellung von Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen ermöglicht wird.

Bei Erstellung der Lohnsteueranmeldung wird nun die Auszahlung anhand des Auszahlungs­datums zum Abrechnungsmonat beim Mitarbeiter berücksichtigt. Gleiches gilt beim Jahreswechsel bei Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung.

Das Auszahlungsdatum je Abrechnungsmonat kann in Allgemeine Grunddaten ändern, Auszahlungsdatum für alle Mitarbeiter vorgegeben werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, je Mitarbeiter über Mitarbeiterdaten ändern, Auszahlungsdatum ein abweichendes Auszahlungsdatum je Abrechnungsmonat zu erfassen.

Bei Änderung des Auszahlungsdatums in Allgemeine Grunddaten ändern wird das Auszahlungsdatum in Mitarbeiterdaten ändern überschrieben.

Das Auszahlungsdatum kann innerhalb des Abrechnungsmonats und maximal zwei Monate nach dem Abrechnungsmonat liegen. Eine Änderung ist nach Versand der Lohnsteueranmeldung für den Abrechnungsmonat nicht mehr möglich.

Zum 01.01.2022 ist für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an Gerichte gemäß § 2 ERVV n. F. die Durchsuchbarmachung von Dokumenten sowie gemäß der ERVB 2022 (welche die bisherigen ERVB 2018, 2019 und 2021 ersetzt) die Einbettung von Inhalten (Schriften und Grafiken) entfallen.

Die vormalige E-Workflow Einstellung 4.09 Warnung zur ERVV-Konformität anzeigen wird ersetzt durch 4.09 ERVB-Informationen im beA Postausgang.

Zum 01.01.2022 werden die E-Workflow Einstellungen

  • 69 OCR Erkennung für beA Postausgang,
  • 70 OCR Erkennung für E-Akte und
  • 09 ERVB-Informationen im beA Postausgang

automatisch deaktiviert, lassen sich bei Bedarf jedoch wieder aktivieren.

Bei Aktivierung findet eine automatisierte Prüfung der technischen Voraussetzungen in Zusammen­hang mit einer automatischen Bearbeitung mittels des aktivierten OCR-Programms statt.

Die aktivierten Einstellungen 1.69 und 4.09 zeigen die bekannten Symbole im beA Postausgang und den Status der Durchsuchbarkeit sowie der Schrifteinbettung: