Zwangsvollstreckung: ZV-PfÜB – Neue Option “Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO einfügen”
Neu:
Für das Ausfüllen eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wurde in der Funktion ZV-PfÜB die neue Option “Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO einfügen” bereitgestellt.
Zweck:
Durch die Einführung der Nutzungsverpflichtung hinsichtlich des elektronischen Versandes ist nunmehr durch den Anwender selbst zu entscheiden, ob es sich um einen Antrag im vereinfachten Verfahren nach § 829a ZPO handelt.
Funktion:
Die neue Option findet sich auf dem Maßnahme-Fenster der Funktion ZV-PfÜB.
Die letzte Wahl wird sich nicht gemerkt und für weitere Akten nicht vorgeschlagen, da die Option individuell je Akte zu prüfen ist.
Bei Wahl der Option wird die Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO automatisch in den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss übernommen.