Seit 1. Januar 2022 besteht für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches. Mit unserem beA Kanzleicheck können Sie überprüfen, ob alle Vorbereitungen – insbesondere hinsichtlich § 2 – Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV), getroffen wurden.
Wir überprüfen Ihre Kanzlei-Rahmenbedingungen für den reibungslosen und sicheren Einsatz des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches.
Zum optimalen Betrieb in Verbindung mit RA-MICRO beA (senden + empfangen) unterstützen wir Sie gerne.