Bei den Ermittlungsstufen I bis II+ führt Supercheck automatisch eine Zustellbarkeitsprüfung durch. Falls Supercheck die Anschrift elektronisch nicht 100% auf ihre Zustellbarkeit prüfen kann, wird durch den Versand eines anonymisierten Briefes festgestellt, ob die jeweilige Person tatsächlich am ermittelten Ort wohnt.
Bei der Ermittlungsstufe III (EMA-Anfrage) ist dies optional (ohne Mehrkosten) über die Option “Mit Zustellbarkeitsprüfung bei Einwohnermeldeamtsanfragen” möglich:
- Vorteil mit Zustellbarkeitsprüfung: Verringerung von erneuten Postrückläufern.
- Vorteil ohne Zustellbarkeitsprüfung: Schnellere Ergebnisrückmeldung.
c) Optional: Monitordauerüberwachung
Für den Fall, dass die Adresse über alle Ermittlungsstufen nicht recherchiert werden kann, besteht die Möglichkeit, bereits vorab eine sog. “Monitor‑Dauerüberwachung” mitzubeauftragen. Supercheck überprüft dann fortlaufend bis zum angegebenen Ablaufdatum, ob die Adresse doch noch zu ermitteln ist. Kosten fallen nur an, wenn eine Adresse ermittelt werden kann.
4. Optional: Auswahl als Voreinstellung speichern
Wenn häufig gleichlautende Ermittlungen durchgeführt werden, kann man alle Einstellungen in dem Supercheck Ermittlungen Fenster als Voreinstellung speichern.
5. Anfrage versenden
Mit einem Klick auf OK wird der Ermittlungsauftrag als E‑Brief im Postausgang gespeichert und von dort aus entweder automatisch oder manuell (je nach Einstellung im Postausgang) an Supercheck versendet.
Mit dem Versand wird automatisch eine Abschrift in die E‑Akte gespeichert und Sie erhalten automatisch eine Übermittlungsbestätigung in den Posteingang.