Wie kann die Vollzugsgebühr aufgeteilt werden?
Mit der Version 13280 kann für die Vollzugsgebühr KV 22110 und KV 22111 aufgeteilt bzw. eine bereits abgerechnete Vollzugsgebühr verrechnet werden.
Denn nach Auswahl der Vollzugsgebühr KV 22110 oder KV 22111 kann ein Rechenblatt aufgerufen werden.
Die gewählte Vollzugsgebühr wird eingelesen. Es besteht nun die Möglichkeit, Beträge der schon abgerechneten KV 22112 und KV 22113 in Abzug zu bringen oder einen manuellen Betrag einzugeben.
Ebenso kann der Betrag bei mehreren Beteiligten entsprechend aufgeteilt werden.
Der errechnete Teilbetrag wird sodann in der Rechnung übernommen.