Seit der Version 14031.01 stehen die neuen PKH/VKH- und Beratungshilfeformulare zur Verfügung.

Sofern Sie diese Version installiert haben, müssten die neuen Formulare einmalig über “Textbaustein-WDM” (Schriftverkehr) übernommen werden. Hierzu ist die Funktion “Maske importieren” notwendig.

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In der Vorlagendatenbank bei “Zusatzformulare” finden Sie die Einträge

– BERHNEU und
– EWVNEU

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Diese Formulare müssten ausgewählt und via Drag&Drop übernommen werden.

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Mit der Version 13280 kann für die Vollzugsgebühr KV 22110 und KV 22111 aufgeteilt bzw. eine bereits abgerechnete Vollzugsgebühr verrechnet werden.

Denn nach Auswahl der Vollzugsgebühr KV 22110 oder KV 22111 kann ein Rechenblatt aufgerufen werden.

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Die gewählte Vollzugsgebühr wird eingelesen. Es besteht nun die Möglichkeit, Beträge der schon abgerechneten KV 22112 und KV 22113 in Abzug zu bringen oder einen manuellen Betrag einzugeben.

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Ebenso kann der Betrag bei mehreren Beteiligten entsprechend aufgeteilt werden.

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Der errechnete Teilbetrag wird sodann in der Rechnung übernommen.

Mit der Version 13213.01 kann es bei der Auswahl der Gebühr nach 2500 VV RVG zu Rundungsdifferenzen kommen, da das Gebührenprogramm kaufmännisch rundet.

Je nachdem ob vom Bruttobetrag die Umsatzsteuer herausgerechnet oder die Umsatzsteuer dem Nettobetrag hinzugerechnet wird, entsteht eine Umsatzsteuerdifferenz von 0,01 EUR.

Um diese Differenz auszuschalten, kann die Abrechnung der Beratungshilfegebühr über G44 – Pauschalhonorar Brutto erfolgen.

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Hierzu kann einmalig ein neuer Eintrag in die Auswahlliste aufgenommen werden und steht künftig für diese Abrechnungen zur Verfügung. Mittels der üblichen Textbausteine kann somit eine entsprechende Rechnung mit 15,00 EUR brutto erstellt werden.

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