Sind im Kontenplan der Finanzbuchhaltung I für die Buchungen ab dem 01.07.2020 die Steuersätze der Erlös-/Referatskonten zu ändern?
Grundsätzlich können die vorhandenen Konten unverändert im Kontenplan bleiben. RA-MICRO empfiehlt standardmäßig keine Steuersätze zu diesen Konten zu hinterlegen.
Sofern kein separater Steuersatz im Kontenplan hinterlegt ist, wird immer auf den unter Kanzleiverwaltung/ allgemeine Einstellungen hinterlegten allgemeinen Steuersatz zugegriffen. Bei Bedarf kann dieser individuell bei Erstellung einer Rechnung angepasst werden. Dieser stellt dann die Grundlage für den im Anschluss in der Finanzbuchhaltung zu erfassenden Zahlungseingang dar. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten.
Hinweis: Auch für allg. Aufwandskonten empfiehlt es sich kein Steuersatz zu hinterlegen. Dieser steht in Abhängigkeit von dem auf dem Rechnungsbeleg ausgewiesen Vost Betrag und wird individuell bei der Kassen-/Bankbuchung erfasst.