Sind im Kontenplan der Finanzbuchhaltung I für die Buchungen ab dem 01.07.2020 neue Erlös-/Referatskonten anzulegen?

Grundsätzlich können die vorhandenen Konten zu unterschiedlichen Steuersätzen bebucht werden. Sofern kein separater Steuersatz im Kontenplan hinterlegt ist, wird immer auf den unter Kanzleiverwaltung/ allgemeine Einstellungen hinterlegten allgemeinen Steuersatz zugegriffen. Bei Bedarf kann dieser individuell bei Erstellung einer Rechnung angepasst werden. Dieser stellt dann die Grundlage für den im Anschluss in der Finanzbuchhaltung zu erfassenden Zahlungseingang dar. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten.