Können die Nachrichten aus dem beA auch an Mandanten weitergeleitet werden?
Ja, wenn der Mandant mit Hilfe des EGVP-Bürgerclients ein EGVP-Bürgerpostfach eingerichtet hat, kann mit ihm auch direkt über das beA und sein EGVP-Bürgerpostfach kommuniziert werden. Andernfalls muss die beA-Nachricht zunächst aus dem beA in RA-MICRO (z. B. in die E-Akte) gespeichert und anschließend von dort aus z. B. über einen RA-MICRO E-Brief oder eine E-Mail an den Mandanten weitergeleitet werden.