Kann ich Buchungen im Massen- und Verwahrungsbuch für das neue Jahr schon vor erfolgtem Jahresabschluss vornehmen?
Mit der Durchführung des Jahresabschlusses im Notariat wird keine Sperrung für weitere Buchungen im Programm erzeugt, daher können Eintragungen für das neue Jahr auch vor der Durchführung des Jahresabschlusses des Vorjahres durchgeführt werden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden zudem ausschließlich Buchungen aus dem Vorjahr berücksichtigt, wenn dies für den Jahresabschluss entsprechend gewählt wurde.