Ist im Rahmen der USt. Senkung zum 01.07.2020 bzw. der USt. Erhöhung ab 01.01.2021 bei der DATEV Konvertierung etwas zu beachten?

Grundsätzlich nein, Ausnahme ein Referats- bzw. Erlöskonto wird mit unterschiedlichen Steuersätzen bebucht und ist in der Umschlüsselungstabelle als Automatikkonto hinterlegt.

In diesen Fällen ist nach Rücksprache mit dem Steuerberater die Hinterlegung als Automatikkonto zu entfernen, so dass es als ein reguläres Sachkonto geführt wird. Nur so ist es möglich, die zu diesem Konto erfassten Buchungen mit jeweils 16% und 19% USt mit dem richtig Buchungsschlüssel an die DATEV zu übergeben.