Gibt es spezielle beA-Karten für Rechtsanwaltsgesellschaften oder die Kanzlei als solche?
Nein. Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird durch die Bundesrechtsanwaltskammer gemäß § 31a BRAO nur personenbezogen für eingetragene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereitgestellt. Für Kanzleien, auch solche, die als Rechtsanwaltsgesellschaft organisiert sind, ist kein eigenes beA-Postfach und keine beA-Karte vorgesehen.