Bekommen auch angestellte Rechtsanwälte eine beA-Karte?

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Ja. Jeder zugelassene Rechtsanwalt wird nach dem Willen des Gesetzgebers ein eigenes beA erhalten und benötigt daher eine beA-Karte. Das gilt unabhängig von der jeweiligen Kanzleiorganisations- und Rechtsform. Das heißt auch, dass Rechtsanwälte, die nicht in eigenem Namen nach außen auftreten, über das beA erreichbar sein müssen und dafür Sorge zu tragen haben, dass Posteingänge im beA zur Kenntnis genommen beziehungsweise bearbeitet werden. Eine automatische Weiterleitung aller Nachrichten zu einem anderen beA-Postfach ist nicht möglich. Zur Erleichterung wird es im beA eine so genannte Benachrichtigungsfunktion geben, d. h. im System kann eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, zu der dann bei eingehender Post automatisch eine Benachrichtigung gesandt wird.