Lohn: Energiepreispauschale (II. Teil)
Mit der Abrechnung für den Monat September 2022 gibt es in RA-MICRO die Möglichkeit, die Energiepreispauschale an die Mitarbeiter auszuzahlen.
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(Aktuelles aus dem Support vorab: Die EPP kann auch später abgerechnet und ausgezahlt werden, bitte dann aber wie unten beschrieben das Häckchen im September setzen.)
Voraussetzung dafür ist, dass über das Programmfenster Allgemeine Grunddaten ändern / Zulagen eine entsprechende Zulage angelegt wurde.
Für die Energiepreispauschale steht die Nr. 84 Zulage 11 zur Verfügung, welche lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungsfrei ist. Diese kann direkt als Energiepreispauschale benannt werden, so dass ein konkreter Ausweis auf der Abrechnung erscheint.
Wurde eine entsprechende Zulage eingerichtet, kann über das Programmfenster Mitarbeiterdaten ändern / Zulagen für den Hinterlegungszeitraum September 2022 – September 2022 zu allen Mitarbeitern, die eine Energiepreispauschale erhalten sollen, der Auszahlungsbetrag von 300,00 € hinterlegt werden.
Darüber hinaus ist der Haken Energiepreispauschale zu setzen. Dieser fügt in der Lohnsteuerbescheinigung den von der Finanzverwaltung geforderten Ausweis als Kennzeichen E für eine erfolgte Zahlung hinzu.
Im Anschluss können die September Gehälter wie gewohnt berechnet werden. In der Funktion Druck Abrechnung und Listen steht die entsprechende Abrechnung zur Verfügung.
Im Programmfenster Überblick Mitarbeiterdaten ist ebenfalls einsehbar, ob der Haken für die Energiepreispauschale gesetzt wurde.
Verfügbar ab RA-MICRO Version 2022.08.007