Fibu: Lohn/Gehalt – Änderungen zur Berechnung der Lohnsteuer gem. Steuerentlastungsgesetz 2022

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In Lohn/Gehalt wurde gemäß dem Steuerentlastungsgesetz 2022 der neue Ablaufplan zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984,00 € um 363,00 € auf 10.347,00 €) rückwirkend ab dem 01.1.2022 eingearbeitet.

Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2022 chronologisch nochmals neu zu berechnen.

Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden.

Für ausgeschiedene Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen.