Akten: Akte anlegen/ändern – Dokumentation zur Prüfung nach Geldwäschegesetz

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Um die Dokumentationsverpflichtung zu unterstützen, wurde die Kennzeichnungsmöglichkeit bei Aktenanlage oder Aktenänderung bei Vorliegen einer Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) um die konkreten Verpflichtungstatbestände nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG und eine Formulareingabe zur Dokumentation der prüfungsrelevanten Tatsachen ergänzt.

Dazu kann in den Programmfunktionen Akte anlegen und Akte ändern im Auswahlmenü Prüfung GwG ein konkreter Verpflichtungstatbestand V1 bis V9 gewählt werden.

Bei der Aktenanlage öffnet sich dann ein Formular, welches bereits die aus der Akte übernommenen Vorschlagswerte enthält. Manuelle Änderungen sind jederzeit möglich. Für die Inhalte sind die Prüfenden verantwortlich.

Über Akte ändern öffnet sich mit Rechtsklick auf einen beliebigen Mandanten ein Kontextmenü. Die Wahl des Menüpunktes Daten für Prüfung GwG bearbeiten ruft das bereits bei Aktenanlage erstellte Formular auf und lässt die Bearbeitung der bereits erfassten Daten zu.

Ist zur Akte noch keine GwG-Prüfung erfasst, kann über Akte ändern die Prüfung GwG nachträglich gewählt werden. Nach dem Speichern der Akte öffnet sich dann der Textvariablenmanager TVM und übergibt die Daten zum Mandanten.