Wie viele Chipkartenleser benötigt eine Kanzlei mit mehreren Anwälten oder Mitarbeitern?
Karten und Chipkartenleser sind nicht miteinander gekoppelt, so dass, wenn es organisatorisch möglich und sinnvoll ist, auch mehrere Personen ein Lesegerät verwenden können. Sinnvoll dürfte es sein, für jeden Rechtsanwalt einen Chipkartenleser für den Zugriff auf das beA am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Mitarbeiter der Kanzlei, denen durch den jeweiligen Postfachinhaber Zugriff auf das beA gewährt wurde, benötigen zudem ein Chipkartenleser an ihrem Arbeitsplatz, wenn sie beA-Karte Mitarbeiter verwenden. Mehrere Mitarbeiter können an einem Arbeitsplatz mit ein und demselben Chipkartenleser arbeiten.