Sind für das beA bestimmte Chipkartenleser vorgeschrieben?
Es muss ein Chipkartenleser verwendet werden, der in Deutschland für die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zugelassen ist, da bis 2018 über das beA versendete Schriftsätze auf diese Weise signiert sein müssen. Dazu ist ein nach Signaturgesetz bestätigtes Chipkartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 erforderlich, welches mit PIN-Pad und eigenem Display ausgestattet ist. Dadurch ist es möglich, eine PIN unabhängig von der Computertastatur einzugeben. Der Chipkartenleser wird über einen USB-Anschluss an den Computer angeschlossen, die digitale Verbindung erfolgt über eine Treibersoftware, die vom Hersteller des Chipkartenlesers mitgeliefert wird und vom Benutzer zu installieren ist. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bietet zwei geeignete Chipkartenleser an: cyberJack® RFID komfort und cyberJack® secoder. Beide Geräte sind Produkte der REINER Kartengeräte GmbH und Co. KG und bei der Bundesnetzagentur als für qualifizierte elektronische Signaturen geeignet gelistet.