Was passiert mit dem EGVP?
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur Sicherstellung des laufenden Kanzleibetriebs in der Übergangsphase nach Inbetriebnahme des beA eine angemessene Übergangsfrist mit der Justiz vereinbart, in der der EGVP-Client und das beA parallel betrieben werden können. Der EGVP-Bürger-Client wird nach den neuesten Informationen vom Mai 2018 noch einen Monat nach der Wiederinbetriebnahme des beA-Systems zur Verfügung stehen. Der Support für den EGVP-Bürger-Client wurde allerdings bereits zum 31.12.2016 eingestellt. Als Nachfolgeclient besteht die Möglichkeit, den Governikus Communicator Justiz Edition zu verwenden.