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Gerade zum Jahreswechsel sehr beliebt, entweder zur vereinfachten Durchsetzung oder einfachen Fristwahrung: Der klassische Mahnbescheid. Dabei dürfen mittlerweile Mahnanträge von Rechtsanwälten und „registrierten Personen“ (z. B. Inkassounternehmen nach § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 RDG) nur in elektronischer Form eingereicht werden, vgl. § 702 Abs. 2 S. 1 ZPO.
Wollen Sie das Mahnverfahren bei einem Gericht einleiten, dass das Mahnverfahren maschinell bearbeitet, kann der Mahnbescheid einfach und mit allen Stammdaten vereinfacht mit der gleichnamigen Programmfunktion erstellen werden. In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie über diese Programmfunktion den Mahnbescheid erstellen können und geben Praxishinweise, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. |
Dieses Webinar ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
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