Notariat – ERV – Liste der Registergerichte im Adressfenster 1
Neu:
Das Adressfenster 1 wurde für den Anredeschlüssel 4 Firma und hier die Auswahl des Registergerichts um die Auswahlliste der nach XJustiz-Standard zulässigen inländischen sowie europäischen Registerstellen erweitert.
Zweck:
Die Adressanlage von Urkundsbeteiligten erfordert, um valide XJustiz-Fachdatensätze im Grundbuchverfahren sowie der Registeranmeldungen zu erzeugen, die Angabe eines zulässigen inländischen Registergerichts bzw. einer zulässigen europäischen Registerstelle.
Durch die Auswahl aus einer Liste der nach XJustiz-Standard zur Verfügung stehenden Registerstellen, soll die Fehlerquote bei der Freitexteingabe minimiert werden.
Funktion:
Sowohl bei der Adress-Neuanlage als auch bei der Bearbeitung einer Adresse mit dem Anredeschlüssel 4 – Firma wird im Adressfenster 1 unter Registergericht: eine Auswahlliste angeboten, welche die nach XJustiz-Standard zulässigen inländischen Registergerichte sowie die europäischen Registerstellen enthält.
Die korrekte Bezeichnung der Registerstelle ist zwingende Voraussetzung zur Erzeugung eines validen XJustiz-Fachdatensatzes bei der Erstellung eines Grundbuchantrages oder einer Registeranmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr.
Nicht mit Hilfe der neuen Liste angelegte Einträge (sog. Freitexte) werden unter Notariat/Elektronischer Rechtsverkehr dennoch erkannt und in die korrekte Form gewandelt.
Kann kein korrektes Registergericht ermittelt werden, erfolgt ein Hinweis.