Mahnverfahren: E-Mahnverfahren – Versandprotokoll über beA Postausgang aufrufbar

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Neu: 

Die Anzeige der im beA Postausgang für den elektronischen Versand an ein Mahngericht vorbereiteten EDA-Dateien wurde um die, das EDA-Protokoll enthaltende, Akte nebst Aktenkurzbezeichnung und eine Dokumenten-Verlinkung zu eben diesem Protokoll in der Spalte E-Akte erweitert. 

Zweck: 

Durch Wegfall des freien Nachrichtentextes in der zu versendenden Nachricht – seit dem 01.11.2021 verbindliche Formvorschriften für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr im Mahnverfahren – konnten die datensatzinhaltlich betroffenen Akten und die jeweilige Antragsart im beA Postausgang nicht mehr zu Kontrollzwecken eingesehen werden.  

Funktion: 

Bei Übergabe der EDA-Datei an den beA Postausgang ist eine E-Akte zu wählen, in welcher das EDA-Protokoll gespeichert werden soll.   

Diese Akte wird nunmehr in der Spalte ‘Akte‘ im beA Postausgang ausgewiesen. 

Neben der Aktennummer ist die Aktenkurzbezeichnung ersichtlich: 

Zusätzlich kann über das Icon in der Spalte ‘E-Akte‘ in der entsprechenden Nachrichtenzeile die E-Akte mit dem Fokus auf das EDA-Protokoll geöffnet und auf Vollständigkeit hin überprüft werden.