Zwangsvollstreckung: ZV-Maßnahmen – GiroCode drucken
Für einen effektiven Forderungseinzug wird mit dem GiroCode-Druck sowohl den eigenen Mandanten im Hinblick auf die Begleichung der Rechtsanwaltsgebühren, als auch dem in Anspruch genommenen Schuldner im vollstreckungsrechtlichen Mandat eine Hürde zur Leistungserbringung abgebaut. Spät- und Nichtleistungen werden reduziert, da die eine Zahlung voraussetzenden Informationen nicht mühsam zusammengetragen und manuell erfasst werden müssen, sondern sofort elektronisch verarbeitet werden können.
Sowohl in den Übersendungsanschreiben der ZV-Maßnahmen an den Mandanten (Einzel- und Stapelerstellung) als auch in den ZV-Maßnahmen Mahnschreiben und ZV-Androhung werden über die Option GiroCode drucken Banking-App-lesbare QR-Codes mit den für eine erfolgreiche Überweisung maßgeblichen Konto- und Zahlungsdaten übersandt.
Soweit für das Übersendungsanschreiben in allen ZV-Maßnahmen – sowohl in der Einzel– als auch in der Stapelerstellung – die Option Rechnung an Mandant erstellen gewählt ist, kann zusätzlich die Option GiroCode drucken gesetzt werden.
In den Programmfunktionen Foko an Dritte senden, Mahnschreiben und ZV-Androhung werden über GiroCode drucken die Kontodaten der Kanzlei sowie die Forderungshöhe in den Schreiben an den jeweiligen Schuldner als QR-Code ausgewiesen.