Gebühren: Rechnung RVG – Vergütungvereinbarung DAV FastLane § 3a RVG als eigener Tatbestand
Die DAV FastLane verbindet Verkehrsrechtskanzleien zur beschleunigten Schadensabwicklung mit dem Kfz-Versicherer des Unfallverursachers.
Der an der DAV FastLane teilnehmende Kfz-Versicherer vergütet eine Fallpauschale von 20,00 €. Diese ist mit der Programmfunktion Rechnung RVG komfortabel als eigenständiger Tatbestand Vergütungsvereinbarung DAV FastLane § 3a RVG in Höhe von 16,81 € netto / 20,00 € brutto abrechenbar.