21.06.2022 Patch
Version 2022.1 (2022.06.002)
Notariat
Elektronischer Rechtsverkehr
- E-Notarpostfach: Die Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der BNotK möglich.
- E-Notarpostfach: Die Absender und Empfänger werden beim Einlesen der Nachrichten im E-Notarpostfach ohne Hinweis eingelesen.
- E-Notarpostfach: Beim Versenden von Handelsregisteranmeldungen und Grundbuchanträgen aus dem Postausgang kommt es nicht mehr zu der Meldung “Senden fehlgeschlagen”. Der Sendevorgang wird wieder direkt eingeleitet.
- E-Notarpostfach: Der Nachrichtentyp “Allgemeine Nachricht” wurde überarbeitet und an den aktuell gültigen XJustiz-Standard 3.2 angepasst, mit dem nur noch die Übermittlung von Schriftgutobjekten möglich ist.
- Export XNP/UVZ: Es können zusätzlich zu den Einträgen für das UVZ auch die elektronischen Dokumente zu dem Eintrag übergeben werden.
Schriftverkehr
Wordschnittstelle
- Im Datenpool können im E-Versand, RA-MICRO Druckmenü und im Fenster “Druckdatei speichern” wieder Unterordner ausgewählt werden.
ZV
Mahnschreiben
- Dem vorgerichtlichen Mahnschreiben kann zur schnelleren Zahlung ein QR-Code mit den Zahlungsinformationen beigefügt werden.
ZV-Auftrag Formular
- Anführungszeichen in frei verfügbaren Textfeldern führen nicht mehr zu einem Fehler bei Erstellung der xjustiz_nachricht.xml.
- Die gewählte Ausgabeart Drucker, Übermittlung per beA oder Übermittlung per EGVP wird RA-MICRO benutzerbezogen gespeichert.
ZV-PfÜB
- Formatierung der Anlagen wurde vereinheitlicht.
ZV-Androhung
- Der Vollstreckungsandrohung kann zur schnelleren Zahlung ein QR-Code mit den Zahlungsinformationen beigefügt werden.
Tilgungsplan
- Im Tilgungsplan wurde die mögliche Ratenanzahl erhöht.
Teilzahlung
- Bei Berechnung einer Geschäftsgebühr (2300 / 2301 VV RVG) ohne Einigungsgebühr wurde der Hinweis “unbestritten” im Gegenstandswert entfernt.
ZV-
- Eine ZV-Maßnahme kann nicht mehr an ein zentrales Vollstreckungsgericht adressiert werden.
Einstellungen ZV
- Karteikarte Forderungskonto/Ansicht: Die Auswahlmöglichkeiten zur Darstellung der Informationen zum Schuldner in einem Forderungskonto wurden erweitert. Nunmehr kann auch eine zur Adresse erfasste E-Mail-Adresse im Rubrum ausgewiesen werden.