Wie erfasse ich Honorarauslagen mit der Buchungsart Y in der Finanzbuchhaltung ab dem 01.07.2020?

Entscheidend für eine richtige Erfassung in der Finanzbuchhaltung ist das Datum und der Steuerausweis auf dem Beleg der zu erfassenden Honorarauslage. Der für das Journal zu erfassende MwSt-Satz muss hierbei dem auf dem Beleg ausgewiesenen entsprechen. Der an das Aktenkonto/ Kostenblatt weiter gegebene MwSt-Satz steht in Abhängigkeit zum Leistungszeitraum-Ende.