Aus dem Ablageprotokoll kann entnommen werden, dass Akten wegen noch offener Zeithonorare nicht abgelegt werden können.
Soweit Sie mit dem Zeithonorar I arbeiten, können Sie sich im Kostenblatt alle Kostenerfassungen zur betreffenden Akte anzeigen lassen. Die noch nicht abgerechneten Zeithonorare (meist mit Kostenart ZE) können dann per Kontextmenü auf „abgerechnet“ gesetzt werden und über den Button „OK“ die Änderung gespeichert werden.
Nutzen Sie jedoch Zeithonorar II, müssen Sie über die Zeithonorarauswertung zur Akte prüfen, welche Erfassungen hier noch offen/nicht abgerechnet sind. Soweit Sie die betreffenden Zeiterfassungen nicht mehr abrechnen möchten, können diese entweder im Timesheet des betreffenden Sachbearbeiters manuell gelöscht oder aber auf „nicht abrechenbar“ gesetzt werden.