Notariat: Verwahrung – Elektronisches Verwahrungsverzeichnis der BNotK

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Ab dem 01.01.2022 haben Notar/innen gemäß § 59a BeurkG ein elektronisches Verzeichnis über die Verwahrungsmassen im elektronischen Urkundenarchiv (§ 78h Bundesnotarordnung) der Bundesnotarkammer (BNotK) zu führen.

Die BNotK stellt auch hier eine Schnittstelle zur Verfügung, welche einen manuellen Import erforderlich macht.

Über die Programmfunktion Verwahrung können die Eintragungen der Massen wie gewohnt vorgenommen und im Anschluss exportiert und in das elektronische Verwahrungsverzeichnis (VVZ) der BNotK importiert werden.

Eine automatisierte Schnittstelle, die eine Synchronisation mit der Notariats-Software ermöglicht, soll durch die BNotK nachgereicht werden.

Die nachfolgenden Programmfunktionen sind automatisch ab dem 01.01.2022 in der RA-MICRO Kanzleisoftware sichtbar.

Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine Version des Software XNP der BNotK in der derzeit kostenfreien Basisversion.

In den Einstellungen des Notariats ist zunächst unter ERV ein Exportverzeichnis für die Exportdatei zu wählen.

Der über Verwahrung, Massenbuch, Neu gespeicherte Massen-Eintrag ist über Notariat, Elektronischer Rechtsverkehr in der Programmfunktion Export XNP/VVZ zum Export auszuwählen:

In der Spalte Export zu XNP zum jeweiligen Urkundeneintrag werden zum Export vorgesehenen Einträge mit einem grünen Haken markiert. Nach Bestätigung über die Schaltfläche wird die Datei in dem in den Einstellungen gewählten Exportpfad gespeichert und kann von dort aus über XNP in das VVZ übernommen werden.

Danach ist in die XNP-Software der BNotK zu wechseln und die Exportdatei zu importieren.