Fibu I: Abrechnung Aktenkonto

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Im Modul Finanzbuchhaltung I wird mit der Jahresversion 2021/2022 die Funktionalität der Programmfunktion Abrechnung Aktenkonto erweitert.

Die Abrechnung Aktenkonto kann nun auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten als arbeitszeitsparende Alternative zur Abrechnung mit dem Gebührenprogramm eingesetzt werden.

Sind im Aktenkonto Kostensollstellungen gebucht, insb. Kostenfestsetzungsanträge und ZV Kosten, können diese nun unter Ausweis der noch nicht dem Mandanten als Vorsteuer formwirksam ausgewiesenen Umsatzsteuer automatisiert als Rechnung mit Umsatzsteuer und Rechnungsnummer erstellt werden.

Die Kostensollstellungen sollten dann als Anlage beigefügt werden, das ermöglicht die Funktion E-Akten Dokumente Anhang.