Ein kanzleisoftwareunabhängiges Online-Seminar der RA-MICRO Berlin Mitte GmbH
von und mit Peter Mock, Dipl. Rpfl. beim AG Koblenz,
Peter Mock ist als Schriftleiter des IWW-Informationsdienstes “Vollstreckung effektiv” tätig. Er ist zudem Mitherausgeber und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Darüber hinaus hat er zahlreiche Beiträge zu diesem Thema verfasst. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltsvereine, Reno-Vereinigungen sowie (Inkasso)Unternehmen und Banken und seit nunmehr mehr als acht Jahren bei der RAMICRO Berlin Mitte GmbH. Er ist ein in der Praxis und Lehre sehr erfahrener Dozent, welcher aufgrund seiner langjährigen Dozententätigkeit auch schwierige Materie praxisnah vermittelt.
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs ist nur möglich, wenn der Gläubiger weiß geltendes Recht anzuwenden taktische Kniffe kennt. Das Webinar zeigt auf, wie Gläubiger effektiv ihre Forderungen gegen über dem Schuldner durchsetzen.
Teilnehmerkreis: ReNos, ReFas, Rechtsanwälte und Sachbearbeiter der Zwangsvollstreckung
Inhalt: |
• Pfändung von Eigentümergrundschulden u. schuldrechtlichen Rückgewähranspruchs – Auswirkungen
• Pfändung bei Nutzung von Drittkonten
• Schuldner zahlt keine Miete?: Dann steigt sein monatliches Einkommen!
• InsO: Wiederaufleben eines schwebend unwirksamen Pfändungspfandrechts
• Elektronischer Vollstreckungsauftrag: Betragsgrenze kann nicht durch Teilforderung unterhalb 5.000 EUR umgangen werden
• BGH-Rechtsprechung zum isolierten Auftrag zum Einholen Drittauskünfte
• Elektronischer Pfüb-Antrag nach § 829a ZPO: stets Vorlage von Originaltitel bei Pfändung „Anspruch D, E und F“
• Lohnpfändung: Lohnvorschuss / Arbeitgeberdarlehn: Das ist zu beachten
• Zwangssicherungshypothek: Vollstrecken trotz Restschuldbefreiung
• Achtung: Selbst verauslagte Gerichtsvollzieherkosten – kein Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse
• RVG: Reduzierung der Vergütung bei Inkassomandaten
• Insolvenz: Erstattungsfähigkeit von Gebühren für Forderungsanmeldung bzw. Vertretung
• Gleichzeitiger Antrag auf VA und Drittauskünfte: Gebühr für Drittauskünfte nicht erstattungsfähig
Voraussetzung: Internetverbindung muss vorhanden sein. Sie erhalten per E-Mail einen Link. (Eine Kamera oder Mikrofon muss nicht vorhanden sein)
Hinweis: Bitte geben Sie die vollständigen Namen jeder Seminarteilnehmer an, sowie jeweils eine personifizierte E-Mailadresse (keine allgemeine Kanzleiadresse)