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Die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung und Beratungshilfe

17.11.2023, 11.30 bis 14.30

- 179,00 EUR zzgl. 19 % USt
Die bisherige Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) sowie Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) wurden abgeschafft und durch die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) ersetzt.
Zugestimmt hat dem Ganzen der Bundesrat am 16.12.2022 und am 22.12.2022 fiel der Startschuss zur Nutzung der neuen 8 Formulare, die durch die neue ZVFV eingeführt werden. Diese sind:
  1. Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher nach § 753 Abs. 1 ZPO sowie
  2. die Aufstellung von Forderungen (ZV wegen Geldforderungen)
  3. Antrag auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a ZPO (Vollstreckung zur Unzeit)
  4. Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 ZPO sowie die
  5. Aufstellung von Forderungen (PfüB gewöhnliche Geldforderung)
  6. Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach §§ 829 und 835 ZPO sowie die
  7. Aufstellung von Forderungen (PfÜB Unterhaltsforderung)
  8. Antrag auf Vergütung bei Beratungshilfe (Inkrafttreten bereits 01.03.2023)

Pflicht zur Nutzung dieser Formulare besteht (erst) ab dem 01.12.2023 (Beratungshilfeabrechnung jedoch schon zum 01.03.2023). Es wird jedoch dringend empfohlen, schnellstmöglich mit der Nutzung der neuen Formulare anzufangen, möglich ist dies jedenfalls nach der Verkündung der neuen ZVFV sofort.

Update: Es ist seitens des Gesetzgebers in Planung, die Formulare nochmals zu überarbeiten. Ggf. erfolgt eine längere Übergangsfrist zur Nutzung, d. h., die alten Formulare könnten ggf. noch über den 01.12.2023 hinaus genutzt werden. Halten Sie sich informiert. Die Seminare gehen von dem jeweiligen aktuellen Gesetzesstand aus.

Hintergrund für die Einführung neuer Formulare ist u. a. die Einbindung sowohl der gesetzlichen Änderungen in der ZV seit 2014 als auch die sich stetig aktualisierende Rechtsprechung. Ferner werden die bisher enorm unterschiedlichen Formularstrukturen zusammengeführt. Es ist also mit vielen Neuerungen in der formellen Anwendung zu rechnen.

In diesem Seminar werden Ihnen die Änderungen zwischen den einzelnen Formularen aufgezeigt. Eine Integration der ZV-Formulare in RA-MICRO ist derzeit noch nicht erfolgt, da diese auch noch nicht verpflichtend sind. Teilnehmer*innen dieses Seminars erhalten jedoch kostenfrei eine Updateschulung von uns zu dem Thema “neue ZV-Formulare in RA-MICRO”. So sind Sie gut gerüstet und vorbereitet, wenn die Integration in RA-MICRO erfolgt ist. Ein Skript im pdf-Format sowie die neuen Formulare im pdf-Format mit Anmerkungen sind im Seminarpreis enthalten.

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Über die Dozentin Doris Lemke, staatl. gepr. Rechtsfachwirtin/Finanzbuchhalterin

Doris Lemke | ReFa24 InhaberinRechtsanwaltsfachangestellte ist mein zweiter Ausbildungsberuf. Meine berufliche Laufbahn führte mich nach meiner Ausbildung bei einer Krankenkasse u. a. über das Finanzamt für Großbetriebsprüfung Hannover II zu verschiedenen vor Ort-Partnern von RA-MICRO. Seit 1993 arbeite ich mit der Software RA-MICRO, erst in verschiedenen Kanzleien, dann als Unternehmerin in Niedersachsen, bevor mich mein Weg in das Ruhrgebiet geführt hat. Hattingen ist – und bleibt – meine Heimat auch im Herzen, weshalb ich auch hier mein Unternehmen ReFa24 | RA-MICRO Service Support Schulung wieder aufleben ließ.

Seminare zu führen ist eine Arbeit, die mich absolut mit Freude erfüllt. Den Kundinnen/Kunden von RA-MICRO die vielfältigen Möglichkeiten der Software zu zeigen und beizubringen, gibt mir jedes mal einen Kick.

Es gibt so viele Funktionen innerhalb von RA-MICRO, die viele Kunden und Kundinnen gar nicht kennen – wenn ich dann für ein Aha-Erlebnis sorgen kann, ist das für mich eine super Bestätigung, genau hier richtig zu sein.

 

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