In diesem Webinar geht es um die Umsetzung im RA-MICRO Lohnprogramm hinsichtlich der Berücksichtigung der Energiepreispauschal beid er Lohnabrechnung.
Mit der Abgabe der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022 (bzw. für das 3. Quartal 2022 oder das Kalenderjahr 2022) gibt es die Möglichkeit, in RA-Micro die Energiepreispauschale zu berücksichtigen. Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Mitarbeiter erfolgt mit der September 2022 Lohnabrechnung.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
RA-MICRO Online Akademie:
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